FFP2-Maskenpflicht
Liebe Patientinnen,
es gilt in der Praxis bis auf weiteres eine FFP2-Maskenpflicht.
Da wir viel Wert auf unser aller Gesundheit legen, werden wir bei uns in der Praxis, da wo der Mindestabstand nicht zu garantieren ist, eine Maske aufsetzen.
Das Ganze ist besonders effektiv, wenn alle einen Atemschutz tragen. Wir bitten Sie daher eine geeignete Atemschutzmaske mitzubringen.
Ihr Praxisteam Hoppe